


Notariat Dr. Suppan & Partner Gratkorn
Liebe Klientinnen!
Liebe Klienten!
Aufgrund des COVID-19-Virus und der damit zusammenhängenden Ansteckungsgefahr müssen auch wir die von der Regierung
ausgesprochenen Maßnahmen dringend beachten und diesem Umstand zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen Folge leisten.
Aus diesem Grund ist in unserer Notariatskanzlei lediglich ein Notbetrieb eingerichtet und werden daher persönliche Termine in unserer Kanzlei nicht ohne vorherige telefonische Absprache und nur in Notfällen vergeben.
Wir bieten ab sofort an, Vorbesprechungen zu Verlassenschaftsverfahren, Verträge, Grundbuchs- oder Unternehmensangelegenheiten sowie insbesondere Beratungen zu Testamenten und Vorsorgevollmachten in telefonischer Form oder, soweit möglich, per Email abzuhalten.
Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
In diesem Sinne, bleiben Sie gesund und alles Gute!
Ihr Team des Notariates Dr. Wolfgang Suppan & Partner
Unsere Leistungen im Überblick:
Kaufverträge,
Treuhandschaften,
Mietverträge oder Pachtverträge Schenkungen und Übergaben
Letztwillige Anordnungen und Verlassenschaftsabhandlungen
Beglaubigungen und Beurkundungen Vorsorgevollmachten,
Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und Patientenverfügungen
Einsichtnahmen in das Grundbuch und Firmenbuch
Unternehmensgründungen, Umgründungen und Unternehmensübergaben
Haupt- und Generalversammlungen
Schuldscheine oder Pfandbestellungen
Eheverträge und Verträge zwischen eingetragenen Partnern sowie Trennungsvereinbarungen
Adoptionsverträge und Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung (FMed)
Mediation und Schlichtung
Vereinsgründungen und Statutenänderungen

Kontakt
Ihr Notar im Norden von Graz
Notariat Dr. Suppan & Partner Gratkorn
Brucker Straße 10, 8101 Gratkorn
Tel. 03124 / 906 990
E-Mail: office@notar-suppan.at
Montag bis Donnerstag:
8.00-17.00 Uhr
Freitag: 8.00-15.00 Uhr
Achtung derzeit:
Vorbesprechungen und insbesondere Beratungen in telefonischer Form oder, soweit möglich, per Email. Persönliche Termine nicht ohne vorherige telefonische Absprache und nur in Notfällen.